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Beantwortung der Frage: Was ist Aufklrung? Immanuel Kant: Gesammelte Schriften, Band 8Seite 035 von 50301 Aufklrung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst 02 verschuldeten Unmndigkeit. Unmndigkeit ist das Unvermgen, 03 sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet 04 ist diese Unmndigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am 05 Mangel des Verstandes, sondern der Entschlieung und des Muthes liegt, 06 sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. sapere aude! habe 07 Muth dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! Ist also der Wahlspruch 08 der Aufklrung. 09 Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so groer Theil 10 der Menschen, nachdem sie die Natur lngst von fremder Leitung frei gesprochen 11 ( naturaliter maiorennes ), dennoch gerne zeitlebens unmndig 12 bleiben; und warum es Anderen so leicht wird, sich zu deren Vormndern 13 aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmndig zu sein. Habe ich ein Buch, 14 das fr mich Verstand hat, einen Seelsorger, der fr mich Gewissen hat, 15 einen Arzt, der fr mich die Dit beurtheilt, etc., so brauche ich mich mich 16 ja nicht selbst zu bemhen. Ich habe nicht nthig zu denken, wenn ich nur 17 bezahlen kann; andere werden das verdrieliche Geschft schon fr mich 18 bernehmen. Da der bei weitem grte Theil der Menschen (darunter 19 das ganze schne Geschlecht) den Schritt zur Mndigkeit, auer dem da 20 er beschwerlich ist, auch fr sehr gefhrlich halte: dafr sorgen schon jene 21 Vormnder, die die Oberaufsicht ber sie gtigst auf sich genommen haben. 22 Nachdem sie ihr Hausvieh zuerst dumm gemacht haben und sorgfltig verhteten, 23 da diese ruhigen Geschpfe ja keinen Schritt auer dem Gngelwagen, 24 darin sie sie einsperrten, wagen durften, so zeigen sie ihnen nachher 25 die Gefahr, die ihnen droht, wenn sie es versuchen allein zu gehen. 26 Nun ist diese Gefahr zwar eben so gro nicht, denn sie wrden durch Seite 036 von 50301 einigemal Fallen wohl endlich gehen lernen; allein ein Beispiel von der 02 Art macht doch schchtern und schreckt gemeiniglich von allen ferneren 03 Versuchen ab. 04 Es ist also fr jeden einzelnen Menschen schwer, sich aus der ihm 05 beinahe zur Natur gewordenen Unmndigkeit herauszuarbeiten. Er hat 06 sie sogar lieb gewonnen und ist vor der Hand wirklich unfhig, sich seines 07 eigenen Verstandes zu bedienen, weil man ihn niemals den Versuch davon 08 machen lie. Satzungen und Formeln, diese mechanischen Werkzeuge eines 09 vernnftigen Gebrauchs oder vielmehr Mibrauchs seiner Naturgaben, 10 sind die Fuschellen einer immerwhrenden Unmndigkeit. Wer sie auch 11 abwrfe, wrde dennoch auch ber den schmalsten Graben einen nur unsicheren 12 Sprung thun, weil er zu dergleichen freier Bewegung nicht gewhnt 13 ist. Daher giebt es nur Wenige, denen es gelungen ist, durch eigene 14 Bearbeitung ihres Geistes sich aus der Unmndigkeit heraus zu wickeln 15 und dennoch einen sicheren Gang zu thun. 16 Da aber ein Publicum sich selbst aufklre, ist eher mglich; ja es 17 ist, wenn man ihm nur Freiheit lt, beinahe unausbleiblich. Denn da 18 werden sich immer einige Selbstdenkende sogar unter den eingesetzten Vormndern 19 des groen Haufens finden, welche, nachdem sie das Joch der 20 Unmndigkeit selbst abgeworfen haben, den Geist einer vernnftigen 21 Schtzung des eigenen Werths und des Berufs jedes Menschen selbst zu 22 denken um sich verbreiten werden. Besonders ist hiebei: da das Publicum, 23 welches zuvor von ihnen unter dieses Joch gebracht worden, sie 24 hernach selbst zwingt darunter zu bleiben, wenn es von einigen seiner 25 Vormnder, die selbst aller Aufklrung unfhig sind, dazu aufgewiegelt 26 worden; so schdlich ist es Vorurtheile zu pflanzen, weil sie sich zuletzt an 27 denen selbst rchen, die oder deren Vorgnger ihre Urheber gewesen sind. 28 Daher kann ein Publicum nur langsam zur Aufklrung gelangen. Durch 29 eine Revolution wird vielleicht wohl ein Abfall von persnlichem Despotism 30 und gewinnschtiger oder herrschschtiger Bedrckung, aber niemals wahre 31 Reform der Denkungsart zu Stande kommen; sondern neue Vorurtheile 32 werden eben sowohl als die alten zum Leitbande des gedankenlosen groen 33 Haufens dienen. 34 Zu dieser Aufklrung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und 35 zwar die unschdlichste unter allem, was nur Freiheit heien mag, nmlich 36 die: von seiner Vernunft in allen Stcken ffentlichen Gebrauch zu 37 machen. Nun hre ich aber von allen Seiten rufen: rsonnirt nicht! Seite 037 von 50301 Der Offizier sagt: rsonnirt nicht, sondern exercirt! Der Finanzrath: 02 rsonnirt nicht, sondern bezahlt! Der Geistliche: rsonnirt nicht, sondern 03 glaubt! (Nur ein einziger Herr in der Welt sagt: rsonnirt, so viel ihr 04 wollt, und worber ihr wollt; aber gehorcht!) Hier ist berall Einschrnkung 05 der Freiheit. Welche Einschrnkung aber ist der Aufklrung 06 hinderlich? Welche nicht, sondern ihr wohl gar befrderlich? - Ich antworte: 07 der ffentliche Gebrauch seiner Vernunft mu jederzeit frei sein, 08 und der allein kann Aufklrung unter Menschen zu Stande bringen; der 09 Privatgebrauch derselben aber darf fters sehr enge eingeschrnkt sein, 10 ohne doch darum den Fortschritt der Aufklrung sonderlich zu hindern. 11 Ich verstehe aber unter dem ffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft 12 denjenigen, den jemand als Gelehrter von ihr vor dem ganzen Publicum 13 der Leserwelt macht. Den Privatgebrauch nenne ich denjenigen, 14 den er in einem gewissen ihm anvertrauten brgerlichen Posten oder 15 Amte von seiner Vernunft machen darf. Nun ist zu manchen Geschften, 16 die in das Interesse des gemeinen Wesens laufen, ein gewisser Mechanism 17 nothwendig, vermittels dessen einige Glieder des gemeinen Wesens sich 18 blo passiv verhalten mssen, um durch eine knstliche Einhelligkeit von 19 der Regierung zu ffentlichen Zwecken gerichtet, oder wenigstens von der 20 Zerstrung dieser Zwecke abgehalten zu werden. Hier ist es nun freilich 21 nicht erlaubt, zu rsonniren; sondern man mu gehorchen. So fern 22 sich aber dieser Theil der Maschine zugleich als Glied eines ganzen gemeinen 23 Wesens, ja sogar der Weltbrgergesellschaft ansieht, mithin in der 24 Qualitt eines Gelehrten, der sich an ein Publicum im eigentlichen Verstande 25 durch Schriften wendet: kann er allerdings rsonniren, ohne da 26 dadurch die Geschfte leiden, zu denen er zum Theile als passives Glied 27 angesetzt ist. So wrde es sehr verderblich sein, wenn ein Offizier, dem 28 von seinen Oberen etwas anbefohlen wird, im Dienste ber die Zweckmigkeit 29 oder Ntzlichkeit dieses Befehls laut vernnfteln wollte; er mu 30 gehorchen. Es kann ihm aber billigermaen nicht verwehrt werden, als 31 Gelehrter ber die Fehler im Kriegesdienste Anmerkungen zu machen und 32 diese seinem Publicum zur Beurtheilung vorzulegen. Der Brger kann 33 sich nicht weigern, die ihm auferlegten Abgaben zu leisten; sogar kann ein 34 vorwitziger Tadel solcher Auflagen, wenn sie von ihm geleistet werden sollen, 35 als ein Skandal (das allgemeine Widersetzlichkeiten veranlassen knnte) 36 bestraft werden. Eben derselbe handelt demungeachtet der Pflicht eines 37 Brgers nicht entgegen, wenn er als Gelehrter wider die Unschicklichkeit Seite 038 von 50301 oder auch Ungerechtigkeit solcher Ausschreibungen ffentlich seine Gedanken 02 uert. Eben so ist ein Geistlicher verbunden, seinen Katechismusschlern 03 und seiner Gemeine nach dem Symbol der Kirche, der er dient, seinen 04 Vortrag zu thun; denn er ist auf diese Bedingung angenommen worden. 05 Aber als Gelehrter hat er volle Freiheit, ja sogar den Beruf dazu, alle 06 seine sorgfltig geprften und wohlmeinenden Gedanken ber das Fehlerhafte 07 in jenem Symbol und Vorschlge wegen besserer Einrichtung des 08 Religions= und Kirchenwesens dem Publicum mitzutheilen. Es ist hiebei 09 auch nichts, was dem Gewissen zur Last gelegt werden knnte. Denn was 10 er zu Folge seines Amts als Geschfttrger der Kirche lehrt, das stellt er 11 als etwas vor, in Ansehung dessen er nicht freie Gewalt hat nach eigenem 12 Gutdnken zu lehren, sondern das er nach Vorschrift und im Namen eines 13 andern vorzutragen angestellt ist. Er wird sagen: unsere Kirche lehrt dieses 14 oder jenes; das sind die Beweisgrnde, deren sie sich bedient. Er zieht 15 alsdann allen praktischen Nutzen fr seine Gemeinde aus Satzungen, die er 16 selbst nicht mit voller berzeugung unterschreiben wrde, zu deren Vortrag 17 er sich gleichwohl anheischig machen kann, weil es doch nicht ganz unmglich 18 ist, da darin Wahrheit verborgen lge, auf alle Flle aber wenigstens 19 doch nichts der innern Religion Widersprechendes darin angetroffen wird. 20 Denn glaubte er das letztere darin zu finden, so wrde er sein Amt mit 21 Gewissen nicht verwalten knnen; er mte es niederlegen. Der Gebrauch 22 also, den ein angestellter Lehrer von seiner Vernunft vor seiner Gemeinde 23 macht, ist blo ein Privatgebrauch: weil diese immer nur eine husliche, 24 obzwar noch so groe Versammlung ist; und in Ansehung dessen ist er als 25 Priester nicht frei und darf es auch nicht sein, weil er einen fremden Auftrag 26 ausrichtet. Dagegen als Gelehrter, der durch Schriften zum eigentlichen 27 Publicum, nmlich der Welt, spricht, mithin der Geistliche im ffentlichen 28 Gebrauche seiner Vernunft geniet einer uneingeschrnkten Freiheit, sich 29 seiner eigenen Vernunft zu bedienen und in seiner eigenen Person zu sprechen. 30 Denn da die Vormnder des Volks (in geistlichen Dingen) selbst wieder 31 unmndig sein sollen, ist eine Ungereimtheit, die auf Verewigung der Ungereimtheiten 32 hinausluft. 33 Aber sollte nicht eine Gesellschaft von Geistlichen, etwa eine Kirchenversammlung, 34 oder eine ehrwrdige Classis (wie sie sich unter den Hollndern 35 selbst nennt), berechtigt sein, sich eidlich unter einander auf ein gewisses 36 unvernderliches Symbol zu verpflichten, um so eine unaufhrliche Obervormundschaft 37 ber jedes ihrer Glieder und vermittels ihrer ber das Seite 039 von 50301 Volk zu fhren und diese sogar zu verewigen? Ich sage: das ist ganz unmglich. 02 Ein solcher Contract, der auf immer alle weitere Aufklrung 03 vom Menschengeschlechte abzuhalten geschlossen wrde, ist schlechterdings 04 null und nichtig; und sollte er auch durch die oberste Gewalt, durch Reichstage 05 und die feierlichsten Friedensschlsse besttigt sein. Ein Zeitalter 06 kann sich nicht verbnden und darauf verschwren, das folgende in einen 07 Zustand zu setzen, darin es ihm unmglich werden mu, seine (vornehmlich 08 so sehr angelegentliche) Erkenntnisse zu erweitern, von Irrthmern 09 zu reinigen und berhaupt in der Aufklrung weiter zu schreiten. Das 10 wre ein Verbrechen wider die menschliche Natur, deren ursprngliche Bestimmung 11 gerade in diesem Fortschreiten besteht; und die Nachkommen 12 sind also vollkommen dazu berechtigt, jene Beschlsse, als unbefugter und 13 frevelhafter Weise genommen, zu verwerfen. Der Probirstein alles dessen, 14 was ber ein Volk als Gesetz beschlossen werden kann, liegt in der Frage: 15 ob ein Volk sich selbst wohl ein solches Gesetz auferlegen knnte. Nun wre 16 dieses wohl gleichsam in der Erwartung eines bessern auf eine bestimmte 17 kurze Zeit mglich, um eine gewisse Ordnung einzufhren: indem man es 18 zugleich jedem der Brger, vornehmlich dem Geistlichen frei liee, in der 19 Qualitt eines Gelehrten ffentlich, d. i. durch Schriften, ber das Fehlerhafte 20 der dermaligen Einrichtung seine Anmerkungen zu machen, indessen 21 die eingefhrte Ordnung noch immer fortdauerte, bis die Einsicht in die Beschaffenheit 22 dieser Sachen ffentlich so weit gekommen und bewhrt worden, 23 da sie durch Vereinigung ihrer Stimmen (wenn gleich nicht aller) einen 24 Vorschlag vor den Thron bringen knnte, um diejenigen Gemeinden in 25 Schutz zu nehmen, die sich etwa nach ihren Begriffen der besseren Einsicht 26 zu einer vernderten Religionseinrichtung geeinigt htten, ohne doch diejenigen 27 zu hindern, die es beim Alten wollten bewenden lassen. Aber auf 28 eine beharrliche, von niemanden ffentlich zu bezweifelnde Religionsverfassung 29 auch nur binnen der Lebensdauer eines Menschen sich zu einigen 30 und dadurch einen Zeitraum in dem Fortgange der Menschheit zur Verbesserung 31 gleichsam zu vernichten und fruchtlos, dadurch aber wohl gar der 32 Nachkommenschaft nachtheilig zu machen, ist schlechterdings unerlaubt. Ein 33 Mensch kann zwar fr seine Person und auch alsdann nur auf einige Zeit 34 in dem, was ihm zu wissen obliegt, die Aufklrung aufschieben; aber auf 35 sie Verzicht zu thun, es sei fr seine Person, mehr aber noch fr die Nachkommenschaft, 36 heit die heiligen Rechte der Menschheit verletzen und mit 37 Fen treten. Was aber nicht einmal ein Volk ber sich selbst beschlieen Seite 040 von 50301 darf, das darf noch weniger ein Monarch ber das Volk beschlieen; denn 02 sein gesetzgebendes Ansehen beruht eben darauf, da er den gesammten 03 Volkswillen in dem seinigen vereinigt. Wenn er nur darauf sieht, da 04 alle wahre oder vermeinte Verbesserung mit der brgerlichen Ordnung 05 zusammen bestehe: so kann er seine Unterthanen brigens nur selbst 06 machen lassen, was sie um ihres Seelenheils willen zu thun nthig finden; 07 das geht ihn nichts an, wohl aber zu verhten, da nicht einer den andern 08 gewaltthtig hindere, an der Bestimmung und Befrderung desselben nach 09 allem seinem Vermgen zu arbeiten. Es thut selbst seiner Majestt Abbruch, 10 wenn er sich hierin mischt, indem er die Schriften, wodurch seine 11 Unterthanen ihre Einsichten ins Reine zu bringen suchen, seiner Regierungsaufsicht 12 wrdigt, sowohl wenn er dieses aus eigener hchsten Einsicht thut, 13 wo er sich dem Vorwurfe aussetzt: Caesar non est supra grammaticos, 14 als auch und noch weit mehr, wenn er seine oberste Gewalt so weit erniedrigt, 15 den geistlichen Despotism einiger Tyrannen in seinem Staate 16 gegen seine brigen Unterthanen zu untersttzen. 17 Wenn denn nun gefragt wird: leben wir jetzt in einem aufgeklrten 18 Zeitalter? So ist die Antwort: nein, aber wohl in einem Zeitalter der 19 Aufklrung. Da die Menschen, wie die Sachen jetzt stehen, im Ganzen 20 genommen, schon im Stande wren, oder darin auch nur gesetzt werden 21 knnten, in Religionsdingen sich ihres eigenen Verstandes ohne Leitung 22 eines andern sicher und gut zu bedienen, daran fehlt noch sehr viel. Allein 23 da jetzt ihnen doch das Feld geffnet wird, sich dahin frei zu bearbeiten, 24 und die Hindernisse der allgemeinen Aufklrung, oder des Ausganges aus 25 ihrer selbst verschuldeten Unmndigkeit allmhlig weniger werden, davon 26 haben wir doch deutliche Anzeigen. In diesem Betracht ist dieses Zeitalter 27 das Zeitalter der Aufklrung, oder das Jahrhundert Friedrichs. 28 Ein Frst, der es seiner nicht unwrdig findet, zu sagen: da er es 29 fr Pflicht halte, in Religionsdingen den Menschen nichts vorzuschreiben, 30 sondern ihnen darin volle Freiheit zu lassen, der also selbst den hochmthigen 31 Namen der Toleranz von sich ablehnt, ist selbst aufgeklrt und 32 verdient von der dankbaren Welt und Nachwelt als derjenige gepriesen 33 zu werden, der zuerst das menschliche Geschlecht der Unmndigkeit wenigstens 34 von Seiten der Regierung entschlug und jedem frei lie, sich in 35 allem, was Gewissensangelegenheit ist, seiner eigenen Vernunft zu bedienen. 36 Unter ihm drfen verehrungswrdige Geistliche unbeschadet 37 ihrer Amtspflicht ihre vom angenommenen Symbol hier oder da abweichenden Seite 041 von 50301 Urtheile und Einsichten in der Qualitt der Gelehrten frei und 02 ffentlich der Welt zur Prfung darlegen; noch mehr aber jeder andere, 03 der durch keine Amtspflicht eingeschrnkt ist. Dieser Geist der Freiheit 04 breitet sich auch auerhalb aus, selbst da, wo er mit ueren Hindernissen 05 einer sich selbst miverstehenden Regierung zu ringen hat. Denn es leuchtet 06 dieser doch ein Beispiel vor, da bei Freiheit fr die ffentliche Ruhe und 07 Einigkeit des gemeinen Wesens nicht das Mindeste zu besorgen sei. Die 08 Menschen arbeiten sich von selbst nach und nach aus der Rohigkeit heraus, 09 wenn man nur nicht absichtlich knstelt, um sie darin zu erhalten. 10 Ich habe den Hauptpunkt der Aufklrung, d. i. des Ausganges der 11 Menschen aus ihrer selbst verschuldeten Unmndigkeit, vorzglich in Religionssachen 12 gesetzt: weil in Ansehung der Knste und Wissenschaften 13 unsere Beherrscher kein Interesse haben, den Vormund ber ihre Unterthanen 14 zu spielen; berdem auch jene Unmndigkeit, so wie die schdlichste, 15 also auch die ente

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